Die Schülermitverantwortung
Die Schülermitverantwortung (kurz SMV oder SV) bildet die Grundlage aller Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an ihrem Schulalltag. Neben der aktiven Mitgestaltung ihrer Schule und des Schulwesens, steht die Interessensvertretung der Schüler:innen als ihre Hauptaufgabe im Vordergrund.
Vertretung auf Landesebene
Seit dem 18. Januar 2008 besteht in Bayern mit dem Landesschülerrat erstmals eine demokratisch gewählte Vertretung aller Schüler:innen auf Landesebene. Das zwölfköpfige, gesetzlich verankerte Gremium wird von den 40 Bezirksschülersprecher:innen auf der ersten sogenannten Landesschülerkonferenz, am Anfang eines jeden Schuljahres gewählt. Somit bildet der Landesschülerrat den Vorstand der Landesschülerkonferenz.
Der Landesschülerrat genießt laut dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) das Recht, in Bezug auf grundlegende, die Schüler:innen betreffende schulische Angelegenheiten durch das Staatsministerium informiert und angehört zu werden (Informations- und Anhörungsrecht). Außerdem kann er Anregungen und Vorschläge der Schüler:innen an das Staatsministerium richten (Vorschlagsrecht).
Der Landesschülerrat setzt sich jeweils aus den gewählten Landesschülersprecher:innen und deren Stellvertreter:innen einer jeden Schulart zusammen. Somit bringt er die Interessen und Anliegen der Schüler:innen von Förder-, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen sowie Berufs- und Fachoberschulen zur Sprache.
Zu den Schwerpunkten der Arbeit der Landesschülersprecher:innen gehört unter anderem, die weitere Stärkung der Schülermitverantwortung, der Ausbau des Angebots an politischer Bildung sowie die Artikulation der Wünsche und Anliegen der bayerischen Schüler:innen gegenüber Vertreter:innen aus Politik und Gesellschaft.